Kosten im Überblick

Unsere flexiblen Abrechnungsoptionen

Wir bieten flexible Abrechnungsoptionen für ihre Behandlung an, einschließlich der direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Kostenerstattung über die private Krankenkasse oder Beihilfe sind möglich. Selbstverständlich kann die Behandlung auch auf eigene Kosten erfolgen.

Generell gilt, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie in vollem Umfang trägt.

Bei Gesetzlich-Versicherten wird zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde abgehalten, um abzuklären, inwieweit eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Ist das der Fall, schließt sich die sogenannte Probatorik an. Dies sind Stunden, die dazu dienen, dass Patient und Therapeut sich kennenlernen und eine tragfähige therapeutische Beziehung aufbauen können. Es besteht also die Möglichkeit, die behandelnde Therapeutin in Ruhe kennenzulernen.

Erst danach beginnt die eigentliche Psychotherapie, in Form einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Besprochene Therapieziele werden hier systematisch abgearbeitet und die bestmögliche Reduktion der psychischen Beeinträchtigungen angestrebt.

Dies ist mit einigen wenigen Formalitäten verbunden (beispielsweise dem quartalsweisen Einlesen der Gesundheitskarte), die im persönlichen Gespräch erläutert werden.

Vergessen Sie nicht Ihre Versichertenkarte mitzubringen.

Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen meist die Kosten der Psychotherapie. Es ist sinnvoll im Vorfeld die Kostenübernahme abzuklären, d.h. in Erfahrung zu bringen wie viele Sitzungen übernommen werden und sich zu informieren, ob Formulare für die Beantragung der Psychotherapie angefordert werden müssen.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Kosten selbst zu tragen unabhängig von Ihrer Krankenkasse. Dadurch haben Sie wenig Formalitäten und Einschränkungen, z.B. können Videositzungen uneingeschränkt stattfinden falls gewünscht